ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nach erfolgter Registrierung im Online-Shop prüfen wir Ihre angegebene UID auf Gültigkeit. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus logistischen Gründen nur Firmen beliefern.
I . GELTUNG
Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Lieferungen bzw. für alle Kauf- und Lieferverträge, die wir
mit Abnehmern oder Auftraggebern (Kunden, Käufer) abschließen, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart ist. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie verpflichten uns auch
dann nicht, wenn wir nicht nochmals widersprechen.
II . ANGEBOT, AUFTRAG, PREIS
Unsere Angebote sind stets freibleibend; wir behalten
uns vor, den Preis zu berichtigen, wenn bis zum Tage der Lieferung höhere
Energie- bzw. Materialpreise oder Steuern- bzw. Lohnerhöhungen eingetreten
sind. Mündliche Zusagen, Vertragsabschlüsse und Liefervereinbarungen werden
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung und zum Vertragsabschluss
berechtigt. Im Übrigen gilt die Ausführung des Auftrages als
Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sie schließen Fracht
und Transportversicherung nicht ein. Lieferungen frei Haus sind individuell
vereinbar.
III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind, soweit auf der
Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge, werden wenn
nicht explizit auf der Rechnung angegeben, nicht gewährt. Nach Ablauf der
Skontofrist werden Skonto-Abzüge nicht anerkannt. Ein Skonto-Abzug ist
ebenfalls unzulässig, wenn noch ältere, fällige Rechnungen bestehen. Bei
verspäteter Zahlung werden ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe der
Bankzinssätze für Überziehungskredite berechnet. Die Kosten des Mahn- und
Einzugsverfahren gehen zu Lasten des Käufers. Der Kaufpreis ist sofort fällig,
wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn
uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. Wir sind dann auch
berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Eine
Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wird ausgeschlossen. Zahlungen
sind ausschließlich auf die in unserer Rechnung angegebenen Bankkonten zu überweisen.
Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.
IV. LIEFERUNG
Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit
annähernd eingehalten, feste Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt erst nach völliger
Klarstellung des Auftrages mit Erstellung der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei Fällen
höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Materialmangel durch Verzögerung in der
Zulieferung. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des
Kaufvertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen bzw.
berechtigen sie uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle eines
Lieferverzuges kann der Käufer nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als
selbstständiges Geschäft. Katalogartikel mit Sondermaßen oder Sonderausführung
werden nur auf feste Bestellungen angefertigt. Ein etwaiger Rücktritt vom
Kaufvertrag bzw. Auftrag ist nicht möglich. Musterlieferungen erfolgen nur
gegen Berechnung. Etwa von uns angefertigte Zeichnungen oder Entwürfe werden
in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag nicht durch uns zur Ausführung kommt.
Unsere Muster und Entwürfe stellen geistiges Eigentum dar und dürfen nicht
nachgeahmt oder Konkurrenzfirmen zur Nachahmung unterbreitet werden.
Kleinstaufträge unter 75€ können nicht bearbeitet werden. Bei Aufträgen unter 150€ netto erheben wir einen
Mindermengenzuschlag von 30€ wenn eine Einzellieferung ausdrücklich gewünscht
wird. Kommissionslieferungen an den Kunden werden nur ausgeführt, wenn die
kompletten Versandpapiere ausgefüllt beigegeben sind.
V. RÜCKSENDUNGEN
Bei Rücksendungen ist eine Kopie der Rechnung oder des
Lieferscheins beizulegen. Ansonsten schreiben wir 70% des effektiven
Warenwertes gut. Eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des effektiven
Warenwertes erheben wir bei jeglicher Rücksendung. Spezialanfertigungen und
Waren, die wir nicht im Standardprogramm führen, können nicht zurückgenommen
werden. Nicht korrekt verpackte und beschädigte Artikel werden nicht
gutgeschrieben. Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den
Betrag der Gutschrift entsprechend zu kürzen.
VI. VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang auf den Abnehmer tritt zum
Zeitpunkt des Verlassens der Ware ab Werk ein. Falls mit dem Besteller keine
besondere Versandvorschrift schriftlich vereinbart ist, wird der Versand auf
dem nach unserem Ermessen günstigsten Wege vorgenommen. Eine Verpflichtung
für die Auswahl des billigsten Transportweges besteht nicht.
VII. GEWÄHRLEISTUNG UND
MÄNGELRÜGE
Mängelrügen sind unverzüglich
nach Feststellung schriftlich vorzubringen. Beanstandungen wegen
unvollständiger Lieferung oder wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind nach
Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware ausgeschlossen. Bei begründeter
Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und leisten Ersatz durch Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung einwandfreier Ware oder Gutschrift des Kaufpreises. Ist
der Artikel eingebaut, erstatten wir wahlweise den Minderwert. Alle anderen
Ansprüche, insbesondere Schadenersatz aus Nachfolgeschäden sind
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das betrifft auch alle
Aufwendungen, die dem Kunden wegen der Fehlerhaftigkeit des Materials
entstehen. Sämtliche Ansprüche an uns, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus diesem oder früheren
Lieferverträgen sowie etwaigen Nebenforderungen unser Eigentum. Bis dahin ist
der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Droht unserem Eigentum Gefahr einer
Beeinträchtigung durch Dritte oder durch Pfändung, so sind wir unverzüglich zu
benachrichtigen. Eine Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen
Geschäftsbetrieb erfolgen. Bei kreditweisem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
geht die hierdurch entstehende Forderung in Höhe unseres Guthabens ohne
weiteres auf uns über. Der Käufer, der ausstehende Kaufpreis und die
eingeräumten Zahlungsbedingungen sind uns gegebenenfalls unverzüglich
mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung gegen die üblichen Risiken zu versichern.
IX. SONSTIGES
Von uns für die Herstellung von
Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Kokillen, Schablonen,
Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben
werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Die durch
die Herstellung bedingten Abweichungen in Maßen, Gewichten und Farbtönen sind
im Rahmen der handelsüblichen bzw. bestehenden Toleranzen sowie nach den
Bestimmungen des Maß- und Gewichtsgesetzes zulässig. Muster, die einer
Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung.
Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers haftet
der Auftraggeber dafür, dass ihm das Urheberverfügungsrecht zusteht. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt
wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die
praktische Eignung der gelieferten Teile alleine die Verantwortung, auch wenn
er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Technische Beratungen, Angaben
und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der Produkte
des Lieferers oder für den Lieferer Handelnden erfolgen nach bestem Wissen,
jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für uns
übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust,
Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Für Druckfehler in Katalogen und
Preislisten übernehmen wir keine Verantwortung. Ebenso sind alle Abbildungen und
Maßangaben annähernd und unverbindlich. Zweckdienliche Änderungen behalten wir
uns vor. All unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und
der Verwendbarkeit angepasst. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
X. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma in Fulpmes/Tirol (Austria). Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Innsbruck/Tirol (Austria). Maßgeblich für das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.