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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nach erfolgter Registrierung im Online-Shop prüfen wir Ihre angegebene UID auf Gültigkeit. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus logistischen Gründen nur Firmen beliefern.


I . GELTUNG

Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen bzw. für alle Kauf- und Lieferverträge, die wir mit Abnehmern oder Auftraggebern (Kunden, Käufer) abschließen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals widersprechen.

 

II . ANGEBOT, AUFTRAG, PREIS

Unsere Angebote sind stets freibleibend; wir behalten uns vor, den Preis zu berichtigen, wenn bis zum Tage der Lieferung höhere Energie- bzw. Materialpreise oder Steuern- bzw. Lohnerhöhungen eingetreten sind. Mündliche Zusagen, Vertragsabschlüsse und Liefervereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung und zum Vertragsabschluss berechtigt. Im Übrigen gilt die Ausführung des Auftrages als Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sie schließen Fracht und Transportversicherung nicht ein. Lieferungen frei Haus sind individuell vereinbar.

 

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind, soweit auf der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge, werden wenn nicht explizit auf der Rechnung angegeben, nicht gewährt. Nach Ablauf der Skontofrist werden Skonto-Abzüge nicht anerkannt. Ein Skonto-Abzug ist ebenfalls unzulässig, wenn noch ältere, fällige Rechnungen bestehen. Bei verspäteter Zahlung werden ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe der Bankzinssätze für Überziehungskredite berechnet. Die Kosten des Mahn- und Einzugsverfahren gehen zu Lasten des Käufers. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wird ausgeschlossen. Zahlungen sind ausschließlich auf die in unserer Rechnung angegebenen Bankkonten zu überweisen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.

 

IV. LIEFERUNG

Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit annähernd eingehalten, feste Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt erst nach völliger Klarstellung des Auftrages mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Materialmangel durch Verzögerung in der Zulieferung. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen bzw. berechtigen sie uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Katalogartikel mit Sondermaßen oder Sonderausführung werden nur auf feste Bestellungen angefertigt. Ein etwaiger Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Auftrag ist nicht möglich. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Berechnung. Etwa von uns angefertigte Zeichnungen oder Entwürfe werden in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag nicht durch uns zur Ausführung kommt. Unsere Muster und Entwürfe stellen geistiges Eigentum dar und dürfen nicht nachgeahmt oder Konkurrenzfirmen zur Nachahmung unterbreitet werden. Kleinstaufträge unter 75€ können nicht bearbeitet werden. Bei Aufträgen unter 150€ netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 30€ wenn eine Einzellieferung ausdrücklich gewünscht wird. Kommissionslieferungen an den Kunden werden nur ausgeführt, wenn die kompletten Versandpapiere ausgefüllt beigegeben sind.

 

V. RÜCKSENDUNGEN

Bei Rücksendungen ist eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beizulegen. Ansonsten schreiben wir 70% des effektiven Warenwertes gut. Eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des effektiven Warenwertes erheben wir bei jeglicher Rücksendung. Spezialanfertigungen und Waren, die wir nicht im Standardprogramm führen, können nicht zurückgenommen werden. Nicht korrekt verpackte und beschädigte Artikel werden nicht gutgeschrieben. Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift entsprechend zu kürzen.

 

VI. VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang auf den Abnehmer tritt zum Zeitpunkt des Verlassens der Ware ab Werk ein. Falls mit dem Besteller keine besondere Versandvorschrift schriftlich vereinbart ist, wird der Versand auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Wege vorgenommen. Eine Verpflichtung für die Auswahl des billigsten Transportweges besteht nicht.

 

 

VII. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE

Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich vorzubringen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware ausgeschlossen. Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und leisten Ersatz durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einwandfreier Ware oder Gutschrift des Kaufpreises. Ist der Artikel eingebaut, erstatten wir wahlweise den Minderwert. Alle anderen Ansprüche, insbesondere Schadenersatz aus Nachfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das betrifft auch alle Aufwendungen, die dem Kunden wegen der Fehlerhaftigkeit des Materials entstehen. Sämtliche Ansprüche an uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang.

 

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus diesem oder früheren Lieferverträgen sowie etwaigen Nebenforderungen unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Droht unserem Eigentum Gefahr einer Beeinträchtigung durch Dritte oder durch Pfändung, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb erfolgen. Bei kreditweisem Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die hierdurch entstehende Forderung in Höhe unseres Guthabens ohne weiteres auf uns über. Der Käufer, der ausstehende Kaufpreis und die eingeräumten Zahlungsbedingungen sind uns gegebenenfalls unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung gegen die üblichen Risiken zu versichern.

 

IX. SONSTIGES

Von uns für die Herstellung von Sonderteilen angefertigte Werkzeuge, Einrichtungen, Kokillen, Schablonen, Modelle usw. bleiben stets unser Eigentum und können nicht herausgegeben werden, auch wenn vom Käufer ein Werkzeugkosten-Anteil bezahlt wurde. Die durch die Herstellung bedingten Abweichungen in Maßen, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der handelsüblichen bzw. bestehenden Toleranzen sowie nach den Bestimmungen des Maß- und Gewichtsgesetzes zulässig. Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung. Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers haftet der Auftraggeber dafür, dass ihm das Urheberverfügungsrecht zusteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile alleine die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der Produkte des Lieferers oder für den Lieferer Handelnden erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Verantwortung. Ebenso sind alle Abbildungen und Maßangaben annähernd und unverbindlich. Zweckdienliche Änderungen behalten wir uns vor. All unsere Produkte werden stets dem neuesten Stand der Technik und der Verwendbarkeit angepasst. Technische Änderungen behalten wir uns vor.

 

X. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma in Fulpmes/Tirol (Austria). Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Innsbruck/Tirol (Austria). Maßgeblich für das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

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